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Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. - Kreisgruppe Ahrweiler
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Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. - Kreisgruppe Ahrweiler

Aus Liebe zur Natur!

JagdhornJagdhundewesen

Der gute, brauchbare Jagdgebrauchshund ist für eine waid- und tierschutzgerechte und effektive Jagdausübung unverzichtbar.

Wie die meisten Bundesländer fordert auch Rheinland-Pfalz den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei Gesellschaftsjagden, Such- und Bewegungsjagden sowie jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild. Ob bei der Drückjagd oder der Nachsuche von Wild nach einem Wildunfall: Der brauchbare Jagdhund ist für eine tierschutzgerechte Jagd unentbehrlich. Denn ein guter Jagdhund greift da ein, wo der Mensch an seine Grenzen kommt.

Zudem ist im Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz in § 36 gefordert, dass Jagdausübungsberechtigte dafür Sorge zu tragen haben, dass für ihren Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht.

Unsere Kreisgruppe führt (ebenso wie der LJV) gesetzliche Brauchbarkeitsprüfungen (BP) oder Jagdeignungsprüfungen (JEP) in folgenden Fächern durch:

  • allgemeiner Gehorsam
  • Schussfestigkeit in Feld und Wasser
  • Verlorenbringen (Apportieren) von Nutzwild zu Lande und aus dem Wasser, sowie
  • Arbeit auf der künstlichen Schweißfährte.

Hundesolikasse der Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.

Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Führers Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist der Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Hunde, die im Rahmen von Drück- und Stöberjagden auf Schalenwild eingesetzt werden. Hier kommt es nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.

Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und anfallende Kosten gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Ahrweiler eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd bzw. Nachsuche finanzielle Unterstützung bietet.

Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn die anstehende Jagd spätestens einen Tag vorher schriftlich (per E-Mail an  hundesoli[at]jagd-aw[dot]de ) bei uns angemeldet wurde. In der anschließend aufgeführten Satzung finden Sie weiteres Wissenswerte u. a. zur Schadensfallregulierung oder der Höhe der Entschädigung. Eine Anmeldung ist auch über das Anmeldeformular möglich.

Sollten darüber hinaus noch Fragen sein, so wenden Sie sich bitte an die "Beauftragten der Hundesolidaritätskasse":

Herr Ingo Diekmann, Telefon 0171 / 60 65 578 (E-Mail:  ingo75diekmann[at]web[dot]de ) oder seinen Stellvertreter
Herr Patrick Winter, Telefon 0176 / 800 84 319 (E-Mail:  winter-pat[at]gmx[dot]de )

Die Satzung der Hundesolikasse (Stand Oktober 2022) finden Sie hier

Einzahlung auf das Konto der Kreisgruppe Ahrweiler

KontoNr.: 1000 361 103 BLZ: 577 513 10
IBAN: DE24 5775 1310 1000 361 103;
BIC: MALADE51AHR
Kreissparkasse Ahrweiler
Stichwort: Hundesolidaritätskasse, sowie Name JAB, Revier und Datum der Jagd

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