Fördermittel
Übersicht (Details s. u.):
​Förderprogramme des Landkreis Ahrweiler:
Förderprogramm „Artenreiche Wiese- Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“
Förderungen Ehrenamt, Vereinswesen, Sport
Förderprogramm Ländlicher Raum
LJV- Programme:
WFW- Wildschutzprogramm Feld & Wiese
und vieles mehr,... (s.u.)
Vertragsnaturschutz*
* Zuständigkeit der kreisfreien Städte oder Kreise mit staatl. Unterstützung
​
Details:
Mit den nachfolgend aufgeführten Förderprogrammen können wir mir Landwirten, Winzern, aber auch eigenen Initiativen dem eklatanten Verlust an Biologischer Vielfalt entgegentreten.
Natürlich erfolgt keine Ausschüttung von Geldern nach dem „Gießkannenprinzip“. Grundlage für eine Förderung ist immer die zielorientierte Einhaltung der Richtlinien, deren vorherige Beantragung und ordnungsgemäße Umsetzung. Bitte lassen Sie sich nicht in Ihren Bemühungen von der anfänglichen Bürokratie abhalten. Der Erhalt und die Leistungsfähigkeit unserer Ökosysteme sind dringender als je zuvor auf unsere Hilfe angewiesen.
Maßnahmen des Kreises Ahrweiler
Förderprogramm „Artenreiche Wiesen für Biene, Schmetterling und Co.“
Flyer: https://www.kreis-ahrweiler.de/artenreiche-wiese/flyer.pdf
Erhalt und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt im Landkreis, Schwerpunkt Insekten.
Antragsberechtigt sind Landwirte/Winzer (Voll- und Nebenerwerbslandwirte/Winzer, Hobbylandwirte/Winzer) ab einer Betriebsgröße von mind. 1 ha. Informieren Sie „Ihren Landwirt“.
Landwirte und Winzer, die sich über das neue Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ die Kosten für Saatgut erstatten lassen möchten, können seit dem 1. Januar 2019 Anträge stellen. Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular. Der Antrag kann vor Beschaffung und Einsaat, muss aber spätestens 1 Monat nach erfolgter Einsaat der artenreichen Wildblumenmischung gestellt werden. Die Förderung beträgt 100 Prozent der Kosten für entsprechendes Saatgut, maximal jedoch 600 Euro pro Hektar, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro Hektar. Die Höchstfördersumme beträgt 1.000 Euro je Unternehmen. Ausdrücklich richtet sich das Angebot an folgende bisher grünland- und kräuterärmere Bereiche: Acker und Ackerbrachen sowie Unterwuchs im Obst- und Weinbau. Förderfähig ist ausschließlich die Neueinsaat von Flächen.
Das Antragsformular und weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zum Projekt „Artenreiche Wiese - Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“ gibt es online unter
www.kreis-ahrweiler.de/artenreiche-wiese
Auskunft erteilt auch die Abteilung Landwirtschaft, Carmen Gros, 02641/975-288,
E-Mail: Carmen[dot]Gros[at]kreis-ahrweiler[dot]de
Förderungen Ehrenamt, Vereinswesen, Sport
Link zu den Seiten der Kreisverwaltung: https://www.kreis-ahrweiler.de/textR.php?id=1327
eines Blühstreifens oder einer naturnahen Wiese oder Anlage eines Lehrpfades mit Schau- und Hinweistafeln, besteht die Möglichkeit einer Förderung dieses ehrenamtlichen Engagements im Förderprogramm Ländlicher Raum. Bitte vor Beginn der Maßnahme Rücksprache mit der Abteilung Förderprogramme.
Neben Geräteanschaffungen und Baumaßnahmen fördert der Kreis Ahrweiler auch die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen. Entweder können hierbei Einzelpersonen, die ehrenamtlich für Vereine und Organisationen aus dem Landkreis
Ahrweiler tätig sind, einen Zuschuss für eine Fortbildung erhalten, oder Vereine und Organisationen, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für im Kreisgebiet ehrenamtlich tätige Personen durchführen, werden gefördert (beispielsweise Fortbildungen im Bereich Naturschutz, Fortbildung von Obleuten, Weiterbildung für die Erlebnisschule Wald und Wild).
Bei der Fortbildung muss es sich um eine für den Ehrenamtsbereich sinnvolle Fortbildungsmaßnahme handeln.
Die Beantragung läuft über den Vorstand der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband oder über die angeschlossenen Hegeringe des Landkreises.
Weitere Informationen bei der Abteilung 4.6 - Förderprogramme der Kreisverwaltung:
Frau Annette Willerscheid
Tel.: 02641/975-583
Fax: 02641/975-7583
E-Mail: Annette[dot]Willerscheid[at]kreis-ahrweiler[dot]de
oder abteilung[dot]foerderprogramme[at]kreis-ahrweiler[dot]de
Förderprogramm Ländlicher Raum
http://foerderprogramme.kreis-ahrweiler.de
Antragsteller:
Ortsgemeinden und Ortsbezirke, Vereine und Vereinsgemeinschaften, bürgerschaftliche Initiativen oder Gruppierungen im AW- Kreis.
Fördergegenstand:
1. Maßnahmen, die durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden.
2. Projekte, die eine interkommunale Zusammenarbeit initiieren.
3. Maßnahmen zur Anlage von bienen- und insektenfreundlichen Flächen, wie beispielsweise
- Vorbereitung einer Fläche zur Anlage eines Blühstreifens oder einer naturnahen Wiese oder
- Anlage eines Lehrpfades mit Schau- und Hinweistafeln,
Fördersumme: 25% der anerkennungsfähigen Kosten, max. 5.000 Euro.
Eigenleistungen als Ehrenamt werden mit 15 Euro je angefangene Stunde belohnt. Auch Material- und Unternehmerkosten können geltend gemacht werden, letztere dürfen aber nur einen Teil der Maßnahme ausmachen.
Maßnahmen, die ausschließlich von Unternehmern durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.
Wichtig: Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Weitere Informationen bei Abteilung 4.6 - Förderprogramme:
Frau Cora Blechen
Telefon 02641/975-228
E-Mail:
Cora[dot]Blechen[at]kreis-ahrweiler[dot]de
Fördermaßnahmen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz
LJV- Maßnahmen 2019 aus dem WFW (Wildschutzprogramm Feld und Wiese)
Die jeweilige Höhe der Förderung können Sie unter
https://ljv-rlp.de/wp-content/uploads/2019/01/Maßnahmenkatalog-2019.pdf
und unter https://ljv-rlp.de/projekte/massnahmen-des-wfw/
einsehen. Sprechen Sie Ihren Landwirt an! Die Fördergelder werden aus Mitteln der Jagdabgabe bereitgestellt.
Anlage Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF)
Sie sind Landwirt und möchten im Rahmen Ihrer Greeningverpflichtung wertvolle Lebensräume schaffen und somit aktiv die Biodiversität fördern? Mit unserem Maßnahmenprogramm haben Sie die Möglichkeit dazu. Gestalten Sie Ihre Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit unserem Saatgut und profitieren Sie von der Möglichkeit, diese Flächen als 'Brache mit Honigflanzen' mit dem Faktor 1,5 (1m² = 1,5m² ÖVF) oder als Zwischenfrucht mit dem Faktor 0,3 (1 m² = 0,3 m² ÖVF) anerkennen zu lassen.
Die speziell auf die Ansprüche des Niederwildes abgestimmten Saatgutmischungen 'WFW Honigbrache einjährig' und 'WFW Honigbrache mehrjährig' sowie die fruchtfolgeneutrale 'WFW Herbstaussaat' können Sie über die Genossenschaften und den Landhandel beziehen. Nutzen auch Sie als Jäger die Gelegenheit, Ihre Landwirte über diese Möglichkeiten zu informieren.
Anlage von Blühflächen
Mögliche Zuordnungen nach dem Frucht- und Kulturartenschlüssel
WFW Honigbrache einjährig: Einjährige Brache mit Honigpflanzen - 594
WFW Honigbrache mehrjährig: Mehrjährige Brache mit Honigpflanzen - 595
WFW Honigbrache einjährig / WFW Honigbrache mehrjährig: Weinbergbrache - 849
WFW Herbstaussaat: Wildäsungsfläche – 910
Anlage von "beetle banks"
Legen Sie eine beetle bank an und werten Sie mit dieser Maßnahme Ihre Niederwildlebensräume auf. Für die Umsetzung dieser Maßnahme erhalten Sie von uns eine Bearbeitungspauschale von 1,50 € pro laufenden Meter, die Saatgutkosten (WFW beetle bank, Art.Nr.: 40676) fördern wir zu 100%.
beetle bank: (dt. Käferwall) Auf diesem ca. 3 – 5m breiten und 40 cm hohen Altgrasstreifen herrscht ein besonderes Mikroklima. Insekten siedeln sich hier in hohen Dichten an. Flankiert von Blühstreifen bildet die beetle bank die perfekte Nahrungsquelle für Rebhühner und Fasane.
Prädatorenmanagement
Preise für LJV- Mitglieder:
Betonwipprohrfalle Dose (Version 'Dose mit Kasten') 300,- €, Betonrohrfalle Krefelder Fuchsfalle (Version 'Revierfertig') 300,- €, Kastenfalle (Modell 'Strack'sche Falle') 150,- €, Eiabzugeisen (Bügelweite 38 cm, plus Fangbunker) 130,- €, Kofferfalle 100,- €, Fallenmelder 'Trapmaster Revierwelt Edition' 60,- €
Jegliche Fallenförderung ist an die einmalige Teilnahme an einem LJV-Fangjagdseminar oder einer spezifischen WFW-Schulung gebunden.
Schilder „Wildruhezone“
Um wichtige Rückzugsgebiete des Wildes in Ihrem Revier vor möglicher Beunruhigung zu schützen, können Sie diese mit unseren speziellen Schildern 'Wildruhezone' (Hartschaum, 59,4 x 42 cm) kenntlich machen. Die Schilder können Sie zum Preis von 5,- € / Stück (zzgl. Versand) über das WFW beziehen.
Rebhuhnfütterungen
Um Rebhühner in der nahrungsarmen Zeit zu unterstützen und die Lebensraumattraktivität in Ihrem Revier zu steigern, bieten wir für unsere Mitglieder einen Bausatz für ein Rebhuhnfutterrohr bzw. einen Futtereimer zum Preis von je 12,- € (Höchstabnahme: 6 Fütterungen pro Revier) an.
LJV-Feldgehölze
Für alle LJV-eigenen Feldgehölze bietet das WFW individuelle Pflegemaßnahmen an. Die explizite Ausgestaltung der Förderung orientiert sich an Größe, Art und ggf. Schutzstatus des Feldgehölzes sowie des zu erwartenden Arbeitsaufwandes.